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"@context": "https://schema.org",
"@type": "FAQPage",
"mainEntity": [
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"@type": "Question",
"name": "Wie lange bleibt mein Kühlschrank nach Stromausfall kalt?",
"acceptedAnswer": {
"@type": "Answer",
"text": "Die meisten Kühlschränke halten Kühl- und Eisfach um die 5 Stunden lang kalt. Was darüber hinausgeht, hängt vom Alter des Geräts, der Energieeffizienzklasse und der Umgebungstemperatur ab."
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"@type": "Question",
"name": "Kann mein Kühlschrank durch einen Stromausfall kaputt gehen?",
"acceptedAnswer": {
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"text": "Ja, das kann leider tatsächlich passieren. Ironischerweise aber weniger beim Stromausfall als beim -wiederangehen. Dann kann das gleichzeitige Anspringen vieler Elektrogeräte nämlich eine Spannungsspitze auslösen, die ältere und empfindliche Geräte beschädigen kann. Um dem vorzubeugen, den Kühlschrank vom Stromnetz nehmen. Dann aber daran denken, ihn sofort wieder anzuschließen, sobald der Strom wieder fließt. "
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"@type": "Question",
"name": "Wer haftet für Kühlschrank-Schäden durch einen Stromausfall?",
"acceptedAnswer": {
"@type": "Answer",
"text": "Hausratsversicherungen decken Stromausfälle in der Regel leider nicht ab, außer die Leistung ist explizit enthalten. Schadensersatzforderungen von mindestens 30 bis maximal 5000 EUR können aber nach Paragraph 18 der Netzanschlussverordnung an den Netzbetreiber – Achtung, nicht mit dem Stromanbieter zu verwechseln – gerichtet werden. Um eine Chance auf Schadensersatz zu haben, solltest du alle Schäden darum sofort und detailliert dokumentieren und dich dann direkt an den Netzbetreiber wenden. Dieser wird eventuell einen Gutachter beauftragen, um deinen Anspruch zu prüfen. Die Verbraucherzentrale NRW warnt allerdings, dass „Netzbetreiber häufig auf ein ‚unabwendbares Ereignis’ und ‚höhere Gewalt’ verweisen und außergerichtlich schnell die Haftung ablehnen”. Und auch der potenziell kostspielige Gang vor Gericht hat nicht immer Erfolg: „Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich in der Praxis als außerordentlich schwierig erweist, eine Pflichtverletzung des Netzbetreibers tatsächlich durchzusetzen, wie Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen”, so die Verbraucherzentrale weiter. Möglicherweise sind bestimmte Sachschäden durch Stromausfall von deiner Hausratversicherung abgedeckt – das hängt allerdings von deiner individuellen Police ab. Deine Versicherung wird dir hierzu Auskunft geben können."
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